225 Bürgerrechtsurkunde
Bis zur Aufhebung des Gesetzes über das Nutzbürgerrecht konnten die männlichen, erwachsenen Bürger (ab 27 Jahren) sich in das Nutzbürgerrecht einkaufen. …
Im Bürgerbuch wurde der Nutzbürger dann eingeschrieben und hatte bei Freiwerden eines Rebloses am Plauelrain Anrecht auf die Bewirtschaftung dieser Lose von 5 – 7 Ar. Der Rebberg wurde 1860-64 unter Bürgermeister Nepomuk Reichert angelegt. Neben diesem Reblos bestand ein Anrecht auf ein Ackergrundstück auf der „Allmend“, heute ein Wohngebiet. Dieses Nutzbürgerrecht konnte die Witwe beim Versterben des Mannes weiter behalten. Es stellte ein eigentumsähnliches Recht dar. Meistens übernahmen dann die Söhne das Reblos. So kam es, dass manche Reblose über Generationen hinweg in einer Familie waren. Das Nutzbürgerrecht haben heute noch ca. 40 ältere Bürger in Durbach. In Ebersweier war und ist das Nutzbürgerrecht mit 4 Ster Brennholz verbunden. Auch im Ortsteil Gebirg war dieses Recht bis 1935 mit Brennholz verbunden.